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neuland+ unterstützt Naturparke und andere Großschutzgebiete in vielfältiger Weise

Naturparke erfüllen wichtige Funktionen für Mensch, Tier und Natur. Das Ziel ist die Entwicklung von Biodiversitäts-, Erholungs-, Bildungs- und Nachhaltigkeitsregionen mit hoher Lebensqualität und Zukunftsaussichten. Auf diesem Weg begleitet neuland+ zahlreiche Naturparke sowie Prüfverfahren in Biosphärengebieten und fertigt Naturparkpläne sowie übergeordnete Landesstrategien an.

Naturparke unter dem Dach der Nationalen Naturlandschaften

Naturparke sind besondere großräumige Gebiete: Sie setzen sich aus der Schönheit der unverfälschten Natur und einer über Jahrhunderte durch Menschen entwickelten Kulturlandschaft zusammen. In Deutschland gab es 2022 insgesamt 104 Naturparke, die gut 28 % der Fläche der BRD abdecken. Sie zählen – zusammen mit den Nationalparken und den Biosphärenreservaten – zu den Großschutzgebieten und bündeln sich unter dem Dach der „Nationalen Naturlandschaften Deutschlands“.

Naturparke sind im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 27 und den jeweiligen Landesgesetzen verankert und durch Rechtsverordnungen legitimiert. In § 27 Abs.1 BNatSchG sind sechs Voraussetzungen genannt, die zu erfüllen sind, wenn es gilt, einen Naturpark „einheitlich zu entwickeln und zu pflegen“ (Quelle: https://www.juraforum.de/lexikon/naturpark)

  • Es ist ein als großräumig zu bezeichnendes Gebiet, das im Wesentlichen aus Natur und Landschaftsschutzgebieten besteht.
  • Es ist ein Gebiet, das sich besonders für die Erholung von Menschen wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen eignet und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird; ein Naturpark ist geschaffen für die Bewahrung und Entwicklung von Natur und Landschaft in Verbundenheit mit den Menschen.
  • Ein Naturpark unterliegt der Raumordnung der Erholung und deren Erfordernissen.
  • Es wird die dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt, die der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dient.
  • Es soll eine nachhaltige Regionalentwicklung gefördert werden.

Wartburger Programm - Vision Naturparke 2030

Der Verband Deutscher Naturparke legte 2018 mit dem Wartburger Programm seine bundesweit abgestimmten Ziele und Aufgaben in Verbindung mit einer „Vision Naturparke 2030“ vor. Es ist das Grundsatz- und Arbeitsprogramm für die Naturparke, die ihre Aktivitäten an den dort genannten vier Handlungsfeldern ausrichten, die sich aus dem Bundesnaturschutzgesetzt ableiten lassen:
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Erholung und nachhaltiger Tourismus
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Nachhaltige Regionalentwicklung

Die vier Handlungsfelder sind das Fundament der Naturparke zum Aufbau von Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Sie verstehen sich als
1.    Biodiversitätsregion für den Erhalt vielfältiger Natur- und Kulturlandschaften,
2.    Erholungs-, Gesundheits- und Naturerlebnisregionen für die gesamte Gesellschaft,
3.    Bildungsregionen für nachhaltige Entwicklung als Investition in die Zukunft,
4.    Nachhaltigkeitsregionen mit hoher Lebensqualität und Zukunftsperspektiven.

Auf dem Weg zu nachhaltigen Modellregionen und dazugehörigen Leitprojekten

Die Naturparkplanung ist ein wichtiges Instrument, um die im Bundesnaturschutzgesetz und den Landesnaturschutzgesetzen formulierten Aufgaben der Naturparke zu erfüllen, also insbesondere die Ausgestaltung der vier oben genannten Handlungsfelder.
Die Landesgesetze oder Richtlinien der einzelnen Bundesländer regeln die Naturpark-Planung ganz unterschiedlich: Zum Teil wird diese nicht vorgeschrieben (Niedersachsen), nur empfohlen (Baden-Württemberg) oder rechtlich vorgeschrieben (Bayern).
Als verbindliche Arbeitsgrundlage, Handlungsleitfaden und Orientierungsrahmen der Naturparke und dessen Parkmanagement dient der partizipativ erstellte Naturparkplan. Darin enthalten sind Entwicklungsziele und anvisierte Leitprojekte. Ein Naturparkplan wird unter Einbindung und in Abstimmung mit der Region erstellt und dient auch als Argumentations- und Entscheidungshilfe bei der Abstimmung und Umsetzung von Maßnahmen. Er stellt auch die Grundlage für die Einwerbung von Fördermitteln dar.
Quellen: VDN, Deutscher Bundestag

Pflege- und Entwicklungskonzept (PEK) als Synonym des Naturparkplans

In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen wird anstelle eines Naturparkplans das „Pflege- und Entwicklungskonzept“ (PEK) für die Verordnung bzw. die Steuerung eines Naturparks entwickelt und herangezogen. Die PEKs lehnten sich begrifflich an Fachplanungen aus dem Naturschutz an, die auf eine Dreigliederung aufbaut: Die naturschutzfachliche Analyse (Ist-Zustand), die Bewertung und Schutzwürdigkeit (Gefährdung, Entwicklungspotential etc.) und die Pflege und Entwicklung (Maßnahmen zur Erfüllung der Ziele des jeweiligen Schutzgebietes). Heutzutage haben sich die PEKs aus dieser naturschutzfachlichen Fokussierung „befreit“ und orientieren sich ebenso an den vier Handlungsfeldern für Naturparke. Der Aufbau und die Inhalte sind synonym mit den Naturparkplänen.

Aufbau eines Naturparkplans

Ein Naturparkplan besteht im Aufbau aus der Formulierung eines naturparkspezifischen Leitbildes, das mit Zielen und Umsetzungsstrategien für die einzelnen Handlungsfelder konkretisiert wird.

Aus den gesetzlichen Grundlagen leiten sich vier zentrale Handlungsfelder für die Naturparkarbeit ab:
  • Naturschutz und Landschaftspflege
  • Erholung und nachhaltiger Tourismus
  • Bildung für nachhaltige Entwicklung
  • Nachhaltige Regionalentwicklung

Der Aufbau eines Naturparkplans ist modular und beinhaltet
  • langfristige Module mit hohem Abstimmungsbedarf und hoher Kontinuität
  • flexiblere Module 
  • Steuerungsmodule z. B. über eine Projektdatenbank

Der modulare Aufbau bringt Vorteile mit sich, wie die Festlegung spezifischer Planungszeiträume und Veröffentlichung einzelner Module wie Leitbild, Anpassung der Planung an veränderte Bedingungen und ermöglicht einen höheren Praxisnutzen. Die Module werden durch konkrete Handlungsempfehlungen unterlegt.
Quelle: VDN

Prinzipien und Kriterien eines Naturparkplans

Für die Umsetzung der Naturparkpläne wie auch für die Arbeit der Naturparke insgesamt gilt: Die Kooperation der Partner in der Region ist ausschlaggebend für den Erfolg und von Vorteil für die gesamte Region, für Natur und Mensch. So wird die Umsetzung der Ziele des Naturparks auf viele Schultern verteilt und es gelingt, die Inhalte der Naturparkplanung frühzeitig in anderen Planungsprozessen zu verankern, die für das jeweilige Naturparkgebiet von Bedeutung sind.
Quelle: Deutscher Bundestag

Standards für den Naturparkplan (Verband Deutscher Naturparke 2018):
  • Screening zu Beginn der Planung
  • Beteiligung der regionalen Akteure und Information der Öffentlichkeit
  • Festlegung von Planungszeitraum für den Plan / die Module
  • zielgerichtete Datenerfassung, Nutzung des regionalen Know-hows
  • Berücksichtigung anderer raumwirksamer Planungen
  • Bewertung der Ist-Situation über Stärken-Schwächen-Analyse
  • Festlegung eines naturparkspezifischen Leitbildes und konkreter Ziele für die Umsetzung, sektorale Leitbilder
  • umsetzungsorientierte Projekt- und Maßnahmenplanung: aktualisierbar, Zuordnung von Prioritäten, Hinweise zur Integration in andere Planungen
  • Kommunikation an die Beteiligten und die Öffentlichkeit
Quelle: VDN

Beispiel: Naturparke wirken - Zukunftsstrategie 2030 der Naturparke Baden-Württemberg

Mit der von neuland+ konzipierten Strategie stellten sich 2022 die sieben Naturparke Baden-Württembergs, begleitet von neuland+, gemeinsam für die nächsten 10 Jahre (von 2020 bis 2030) auf. Die Zukunftsstrategie beschreibt den Einsatz der Naturparke in Baden-Württemberg für gesellschaftspolitische Ziele ebenso wie die gemeinsamen Zukunftsprojekte in den Handlungsfeldern Naturschutz und Landschaftspflege, Nachhaltiger Tourismus und Erholung, Bildung für nachhaltige Entwicklung und Nachhaltige Regionalentwicklung sowie der Querschnittsaufgabe Management und Organisation. Die Naturparke schöpfen damit Synergien auf Landesebene aus und entwickeln und verfolgen ihre Vorstellung resilienter und nachhaltiger Naturparkregionen der Zukunft. Die Strategie mündete in großem Erfolg und wurde im Jahr 2021 in wesentlichen Inhalten in den grün-schwarzen Koalitionsvertrag „Jetzt für Morgen“ integriert.

Beispiel: Naturparkpläne Dübener Heide Sachsen und Sachsen-Anhalt

Die Dübener Heide ist ein landesübergreifender Naturpark in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Die strategische Aufstellung erfolgte 2004-2005 und 2020 in Form eines Pflege- und Entwicklungskonzeptes durch das Büro neuland+ zusammen mit Partnern. In beiden Fällen wurden die Inhalte und angestrebten Entwicklungen in die Lokalen Entwicklungsstrategien der LEADER-Regionen mit dem Handlungsfeld „NaturReich“ und in die Kreisentwicklungskonzepte der Landkreise Nordsachsen (Sachsen) und Wittenberg (Sachsen-Anhalt) übernommen. Im Rahmen der LEADER-Arbeit gelang es in vielfältiger Weise, Fördermittel in die Naturparkentwicklung ließen zu lassen. Weitere Naturparkpläne mit ähnlichen Erfolgen sind in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg entstanden.

Beispiel: Naturparke in Niedersachsen - Zukunftsstrategie 2033

Die Naturparke Niedersachsens verstehen sich als Modellregionen für nachhaltige Entwicklung. Die partizipativ erstellten Naturparkpläne und richtungsweisende Papiere spiegeln dies wider. Um schnell und erfolgreich den Weg zu nachhaltigen Modellregionen voranschreiten zu können, haben die Naturparke gemeinsam eine Zukunftsstrategie 2033 entwickelt. Diese besteht als ausführliche Arbeitsgrundlage für alle Naturparke und in Form einer informierenden Kurzbroschüre. Die Arbeitsgruppe Naturparke in Niedersachen wurde umfänglich von neuland+ begleitet. Zentral organisierte und moderierte neuland+ Workshops und Fokusgruppen und entwickelte aus den Arbeitsergebnissen die grundlegende Strategie. Ähnlich wie in den
Naturparkplänen sind in vier thematischen Handlungsfeldern gemeinsame Zielsetzungen und zukunftsträchtige Schutz-, Erholungs-, Bildungs- und Regionalentwicklungsprojekte festgehalten. Im Querschnittsfeld „Management und Kommunikation“ finden sich mit administrative und öffentlich wirksame Vorhaben. Ein innovatives Feature der Zukunftsstrategie ist die Betonung der notwendigen Investitionen in die Zukunft der Naturparklandschaften, die nur mit Unterstützung der öffentlichen Hand, der Wirtschaft und Zivilgesellschaft getätigt werden können. Spätestens hiermit positionieren sich die Naturparke an einem Strang und zeigen die Bedeutsamkeit des gesamtgesellschaftlichen
Einsatzes für die Naturparklandschaften auf.

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