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ILE - Integrierte Ländliche Entwicklung

Der Bereich “Integrierte Ländliche Entwicklung”, kurz ILE, ist einer von neun Förderbereichen im Rahmen des Bund-Länder-Programms “Gemeinschaftsaufgabe für Agrarstruktur und Küstenschutz”. Darunter sind Fördermaßnahmen wie “Planungsinstrumente der ländlichen Entwicklung”, “Regionalmanagement”, “Dorfentwicklung”, “Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes”, aber auch das neue Kleinprojekte-Förderinstrument “Regionalbudget” zusammengeführt.

ILE im Freistaat Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) setzt den Förderbereich ILE in breitem Umfang im Rahmen der interkommunalen Allianzen ein. Unter dem Motto „Gemeinsam sind wir stärker“ haben sich in 118 Fällen Kommunen zusammengeschlossen. Gemeinsam stellen sie sich der Bewältigung von Herausforderungen und Erschließung von Potenzialen, um auch in Zukunft für attraktive Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen in einer intakten Natur- und Kulturlandschaft zu sorgen. Der ILE-Prozess setzt dort an, wo eine Kommune alleine nicht mehr optimal wirksam werden kann.

Zusätzlich zur „Grundförderung“ für kommunale Allianzen können Regionen, die eine auf ihre spezielle Situation zugeschnittene Entwicklungsstrategie, also ein sogenanntes “Integriertes Lokales Entwicklungskonzept” (ILEK), erstellen lassen, einen Förderbonus als ILE-Region erhalten. Dieser Bonus umfasst neben einer Erhöhung der Grundförderung um 10 % auch die Unterstützung bei der Einrichtung eines Regionalmanagements (“Umsetzungsbegleitung”) mit einem Fördersatz von 70 %. Ein Leitfaden sieht neun Handlungsfelder vor, die es im ILEK zu analysieren gilt. Daraus sollen im Sinne einer Schwerpunktsetzung drei bis vier Handlungsfelder abgeleitet und mit Zielen sowie Maßnahmen untersetzt werden. Die Bereiche sind:  
  • Orts- und Innenentwicklung
  • Landwirtschaft, Landschaft & Biodiversität
  • Wirtschaft & Energie
  • Mobilität & Alltagsversorgung
  • Zusammenarbeit in kommunalen Angelegenheiten
  • Digitalisierung
  • Soziales & kulturelles Leben
  • Freizeit, Erholung & Tourismus
  • Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

ILE in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg wird das Instrument der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) zur Förderung interkommunaler Verbünde nur punktuell eingesetzt. Insgesamt bestehen im Frühjahr 2023 vier ILE-Regionen (Schwäbisches Mostviertel, Neckarschleife, Konversionsraum Alb sowie eine in Umwandlung zum LEADER-Gebiet ILE Bodensee).
Nach der Verwaltungsvorschrift zur Förderung der Flurneuordnung und Landentwicklung (Integrierte Ländliche Entwicklung (VwV Förder-ILE)) wird die Erarbeitung von „Integrierten  ländlichen Entwicklungskonzepten (ILEK)“ in Baden-Württemberg mit 75 % (bis max. 50.000 Euro) gefördert. Nach Anerkennung des ILEK werden die ILE-Regionen mit einer Förderung eines Regionalmanagements zur Organisation und Umsetzung der regionalen Entwicklungsstrategie mit 75 % bis maximal 90.000 Euro pro Jahr unterstützt. Darüber hinaus können mit dem Regionalbudget Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung eines ILEK dienen.
In Bayern können ILE-Regionen annähernd flächendeckend entwickelt und umgesetzt werden, Ausschlusskriterien im Sinne einer Doppelförderung bestehen hier nur mit Städtebaufördergebieten. In Baden-Württemberg besteht eine klare Abgrenzungspflicht von ILE-Regionen zu anderen Förderkulissen, insbesondere zu LEADER-Regionen.

ILEK – Integriertes Ländliches Entwicklungskonzept

Für eine zielführende interkommunale Zusammenarbeit legen die Gemeinden ihre gemeinsamen Ziele und Maßnahmen in verschiedenen Bereichen in einem sogenannten Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept (ILEK) fest. Als Vorgaben bzw. Empfehlungen für die ILEK werden in Bayern diese Punkte kommuniziert:
  • Das ILEK zielt grundsätzlich darauf ab, den betreffenden ländlichen Raum gleichzeitig als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum weiterzuentwickeln.
  • Grundlage eines ILEK ist eine SWOT-Analyse (Stärken-Schwächen-Analyse) des aktuellen Zustandes einer Region sowie die Diskussion mit allen Beteiligten der Gemeinden (Bottom-up-Prinzip).
  • Auf dieser Basis werden gemeindeübergreifende Handlungsfelder und -schwerpunkte definiert, deren gesetzte Ziele kurz-, mittel- und langfristig zu berücksichtigen und zu erreichen sind.
  • Die Konzepte können sich bei begründetem Bedarf problemorientiert auf räumliche und thematische Schwerpunkte beschränken. Die typischen Besonderheiten einer Region sind insbesondere zu berücksichtigen und es gilt, regionale interne Kräfte zu aktivieren und regionale Netzwerke aufzubauen.
  • Um sicherzustellen, dass Aktivitäten verschiedener regionaler Akteure bei der Entwicklung einer Region zusammenwirken und den gemeinsam definierten Zielen dienen, wird ein Handlungsplan mit steuernden Maßnahmen aufgestellt.
  • Die Handlungspläne berühren unter anderem Aspekte der Dorfgestaltung und Dorferneuerung, demografische Entwicklung, Infrastruktur, Regionalplanung, landwirtschaftliche Flächen, Naturräume und Tourismus. Damit wird der durch das EU-Programm LEADER entwickelte Ansatz auf alle Lebensbereiche der ländlichen Entwicklung angewendet.
  • Die Handlungspläne müssen dem Paradigma der Realisierbarkeit unterliegen. So gilt es auch, die unterschiedlichen Fachmeinungen und Förderprogramme abzustimmen und zu koordinieren. Ausgehend vom Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzept kann direkt mit der Lösung und Realisierung der örtlichen Aufgabenstellungen begonnen werden. Dafür bedarf es schlanker und flexibler Ausformungen der Umsetzungsinstrumente.

Umsetzungsbegleitung – Funktion und Aufgaben

Die Umsetzungsbegleitung (Bayern) bzw. das Regionalmanagement (Baden-Württemberg) erfolgt in beiden Bundesländern über externe Vergaben. In Bayern kann auch Personal  angestellt werden, z. B. bei Kommunen.
Die Aufgaben sind:
  • Geschäftsführung der ILE-Region: Unterstützung des Sprechers bzw. Vorsitzenden; Vor- und Nachbereitung von Lenkungsgruppensitzungen; Verfassen von Sachstandsbericht; Fördermittelverwaltung inkl. Akquise und Berichtswesen.
  • Umsetzungsmanagement: Bearbeitung und Begleitung der Umsetzung der im Konzept zur Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILEK) definierten Projekte und Handlungsfelder; Moderation, Organisation und Koordinierung der interkommunalen Zusammenarbeit; Unterstützung der Projekt- und Arbeitsgruppen; Projektmanagement: Initiierung, Moderation und Begleitung von Prozessen; Koordination und Vernetzung relevanter Akteure.
  • Öffentlichkeitsarbeit und Marketing: Verfassen von Presseartikeln; Erstellung und Verteilung von Werbemitteln; Pflege der Webseite.
  • Netzwerkarbeit: Austausch mit übergeordneten Fachbehörden und mit benachbarten Regionalmanagements; Kooperation mit Fachorganisationen (Tourismus, Landwirtschaft, Naturschutz etc.).

Erfolgsmodell Regionalbudget

Zu einem Erfolgsmodell wurde das 2019 neu eingeführte Regionalbudget zur Förderung von Kleinprojekten im ländlichen Raum. Ein Kleinprojekt ist definiert als ein eigenständiges Projekt mit Kosten von maximal 20.000 Euro netto. Antragsteller und Projektträger können alle natürlichen und juristischen Personen sein. Das Regionalbudget setzt sich prinzipiell immer aus Landesmitteln und einem Eigenanteil der Kommunen der jeweiligen ILE-Region zusammen, wobei die ILE-Region der sogenannte „Erstzuwendungsempfänger“ ist, also den Gesamtzuschuss verwaltet und an die „Letztzuwendungsempfänger“, also die regionalen Träger der Kleinprojekte auszahlt. In Bayern liegt das Regionalbudget bei 100.000 Euro jährlich mit einem Zuschuss von maximal 90.000 Euro und einem Eigenanteil der Kommunen von 10 % (max. 10.000 Euro). In Baden-Württemberg, Sachsen und Nordrhein-Westfalen sind es jährlich 200.000 Euro bei einer maximalen Projektgröße von 20.000 Euro. Fördersatz für die Projekte sind jeweils 80 % der förderfähigen Kosten, wobei es in den einzelnen Bundesländern Unterschiede bei der Deckelung des Förderhöchstbetrags geben kann. Die Abwicklung erfolgt in Bayern über die ILE-Managements bzw. Umsetzungsbegleitungen, in anderen Bundesländern über die ILE- oder die LEADER-Regionalmanagements.

Erfolgsbeispiel – ILE-Umsetzungsbegleitung in Franken

neuland+ betreut seit 2017 Jahren die beiden ILE-Regionen Rothenburg ob der Tauber und hesselberg I limes mit einer externen Umsetzungsbegleitung. In beiden Regionen stand in der Anfangsphase zunächst die Identifizierung der interkommunalen Start- und Umsetzungsprojekte an, wozu entsprechende Beschlussvorlagen und Aktionspläne für die Steuerungsgruppen entwickelt wurden. Auf dieser Basis wurden sowohl konkrete interkommunale Projekte wie die Erstellung und Umsetzung von landwirtschaftlichen Kernwegenetzkonzepten und auch die Entwicklung von mittelfristigen Strategien (z. B. Bedarfsverkehrssysteme, BNE-Netzwerke) umgesetzt. Einen Schwerpunkt bildet in beiden Regionen zudem die Entwicklung einer Innenentwicklungsstrategie. Dazu gehörte eine Potenzialanalyse sowie ein Instrumentenkasten der Innenentwicklung mit Impulsberatungsgutscheinen, kommunalen Förderprogrammen und “Innen statt Außen”-Bindungsbeschlüssen.

Erfolgsbeispiel – Konversionsraum mit Interkommunalem Industrie- und Gewerbegebiet

Die Kommunen Albstadt, Bitz, Meßstetten, Nusplingen, Obernheim, Schwenningen, Straßberg und Winterlingen gründeten 2016 die ILE-Region und hatten bis März 2023 ein ILE-gefördertes und von cdi projekte / neuland+ umgesetztes Regionalmanagement.

Die Ziele des KonversionsEntwicklungsKonzeptes waren folgende:
  • Dynamik für eine zukunftsorientierte Entwicklung von Gewerbe und Wirtschaft,
  • Demografie- und zukunftsfester Wohnstandort mit angepasster Nah- und Daseinsvorsorge / Lebendige Dörfer,
  • Begleitung von Flurneuordnungsverfahren.

Die wichtigsten Ergebnisse sind die Gründung eines Zweckverbandes für das neu ausgewiesene Gewerbe- und Industriegebiet, der Aufbau und die Umsetzung der Kooperation „Bildungsnetz - Unternehmen – Schule“, die Etablierung eines digitalen Flächen-, Immobilien- und Bauflächenmanagementsystems sowie die Gründung und Begleitung eines Unternehmensnetzwerkes. Darüber hinaus gab es begleitende Informationsveranstaltungen im Themenbereich Wohnen, Energieeffizienz und Klimaschutz. 102 Kleinprojekte wurden begleitet und in die Förderung geführt. Zwei Flurneuordnungsverfahren sind in dieser Zeit an den Start gegangen und erhalten einen erhöhten Fördersatz.

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